Herzlich Willkommen beim Schweizerischen Kino-Verband
Der Schweizerische Kino-Verband ist der Berufs- und Branchenverband der schweizerischen Kinounternehmer und Kinunternehmerinnen. Er ist der grösste Schweizer Verband der Unterhaltungsindustrie. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Kontakt / Postadresse:
SKV-ACS Schweizerischer Kino-Verband
Theaterstrasse 10
8001 Zürich
044 265 65 80
info@skv-acs.chPräsidentin: Dr. Edna Epelbaum
Sekretariat: Cédric Bourquard (Mon-Don 08-17 Uhr)
News
Der nächste Allianz Tag des Kinos findet am Sonntag 1. September 2024 statt ! Alle Informationen unter
https://www.allianz-tagdeskinos.ch/de
Ziele
Der Kino-Verband setzt sich für eine unabhängige, filmkulturell vielfältige und konkurrenzfähige Kinobranche in der Schweiz und in Liechtenstein ein.
Leitbild
Der SKV ist der Dachverband aller Kinobetriebe der Schweiz. Er pflegt Kontakte mit sämtlichen Branchenorganisationen der Filmwirtschaft und Filmkultur im In- und Ausland und setzt sich für eine einfache Regelung der Beziehungen zwischen seinen Mitgliedern einerseits und den Verwertungsgesellschaften, den Filmverleihern sowie der ProCinema andererseits ein. Zu den wichtigsten Aufgaben des SKV gehören
- die Erarbeitung von Stellungnahmen und Vernehmlassungen
- die Abwehr ungerechtfertigter Belastungen seiner Mitglieder
- die Erarbeitung von Regeln für den filmwirtschaftlichen Geschäftsverkehr und zur Wahrung des fairen Wettbewerbs
- die Besorgung der Abrechnung der Urheber- und Nachbarrechtsgebühren.
Aufgaben
Im Rahmen seiner finanziellen und personellen Ressourcen gehören zu den Aufgaben des SKV vor allem
- die Vertretung der Schweizer Kinounternehmen vor Behörden und bei nationalen und internationalen Branchenorganisatinen
- die Erarbeitung von Stellungnahmen und Vernehmlassungen zu filmwirtschaftlichen, filmkulturellen, finanz- und sozialpolitischen Fragestellungen, soweit diese seine Mitglieder betreffen
- die Abwehr ungerechtfertigter Belastungen seiner Mitglieder, insbesondere im Urheber-, Arbeits-, Sozial- und Fiskalrecht
- die Erarbeitung von Regeln für den filmwirtschaftlichen Geschäftsverkehr und zur Wahrung des fairen Wettbewerbs
- das Inkasso der Urheber- und Nachbarrechtsgebühren sowie die Besorgung der Abrechnung gegenüber den Verwertungsgesellschaften
- die Führung von Tarifverhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften
- die Informationsbeschaffung auf nationaler und internationaler Ebene