Organisation

Statuten

Der Schweizerische Kinoverband hat sich an seiner Generalversammlung vom 11. Juni 2015 neue Statuten gegeben.

Verbandsstatuten

 

Verbandsorganisation

Der Schweizerische Kinoverband ist ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB.

Oberstes Organ des Schweizerischen Kinoverbandes ist die Mitgliederversammlung. Ihr stehen alle Kompetenzen zu, die nicht audrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind. Sie legt insbesondere die grundsätzliche Verbandspolitik fest und wählt den Vorstand.

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und höchstens 8 Mitgliedern, welche Aktivmitglieder oder Beauftragte des Verbands sein müssen. Anspruch auf einen festen Vorstandssitz haben

Die Sprachregionen müssen im Vorstand angemessen vertreten sein.

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vizepräsidenten und einen Quästor.

Der Präsident leitet die Verbandsgeschäfte und überwacht die Geschäftsstelle. Gleich wie alle Vorstandsmitglieder, wird er für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt.

Die Geschäftsstelle führt die Tagesgeschäfte des Verbandes.

Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung des Verbandes nach den schweizerischen Usanzen und erstattet der Generalversammlung schriftlichen Bericht.

Vorstandsmitglieder per 1.1.2023

(in der alphabetischen Reihenfolge)

Hansjörg Beck
Venanzio Di Bacco
Dr. Edna Epelbaum (Präsidentin)
Meryl Moser
Xavier Pattaroni (Vize-Präsident)
Grégoire Schnegg
Edouard Stöckli (Quästor)
Franziska Thomas
Manuel Zach

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